Logos Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe und RubiN

Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe und RubiN kämpfen gemeinsam für die Einführung des Care- und Casemanagements

Sowohl die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe als auch das Innovationsfondsprojekt RubiN setzen sich schon seit längerem für das Casemanagement ein. Bei RubiN etwa werden 3.200 Risikopatienten im Alter über 70 Jahren von Care- und Casemanagern (CCM) betreut und somit bei einer möglichst selbstständigen Lebensweise im häuslichen Umfeld unterstützt. Das Projekt erhält rund 8,1 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds.

Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe ist ihrerseits federführend am Projekt STROKE OWL beteiligt, bei dem Schlaganfall-Lotsen rund 1.600 Schlaganfall-Patienten zu mehr Lebensqualität im Alltag verhelfen. Das Projekt wird mit 7,1 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds der Bundesregierung unterstützt.

Die beiden Partner wollen nun ihre Kräfte bündeln und gemeinsam für die deutschlandweite Etablierung des Casemanagements eintreten. Dazu haben RubiN und die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe eine strategische Kooperation vereinbart. Ziel der Zusammenarbeit ist die gesetzliche Verankerung des Leistungsanspruchs von Erkrankten mit komplexem Versorgungsbedarf auf ein Casemanagement.

Konkret fordern RubiN und die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe eine Aufnahme des Casemanagements in die Sozialgesetzbücher, insbesondere in das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Indikationsstellung und Verordnung sollen grundsätzlich durch den behandelnden Arzt erfolgen. Dafür soll dieser eine Vergütung erhalten. Zentral ist außerdem die Frage, wie die Leistungserbringer für das Casemanagement definiert werden und wie deren Zulassung erfolgen kann. Definiert gehört ebenfalls die Vergütung für die Leistung, die nach Schweregraden, und somit nach dem Aufwand der Unterstützung, differenziert werden kann.

Wie genau das Casemanagement in die Sozialgesetzgebung einfließen kann, bereiten RubiN und die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe in den kommenden Wochen im Rahmen einer Klausurtagung vor. Dabei werden auch Fachjuristen zu Rate gezogen. Eine wichtige Diskussionsgrundlage ist dabei das Positionspapier von RubiN zur Überführung in die Regelversorgung

https://www.rubin-netzwerk.de/positionspapier/