Äußern Sie Ihre Wünsche
Als gesetzliche Erben kommen in einer festgelegten Reihenfolge ausschließlich der Ehepartner und Blutsverwandte infrage. Doch diese Regelung entspricht nicht immer den persönlichen Wünschen. Deswegen ist es ratsam, diese selbst handschriftlich festzuhalten. Soll Ihre Cousine mehr Geld erhalten als Ihr Bruder? Soll Ihre Immobilie nach Ihrem Tod verkauft werden, damit im Zweifelsfall nicht ein Kind das andere ausbezahlen muss? Soll ein Teil des Erbes an einen guten Zweck gehen? Möchten Sie, dass der Nachbarsjunge die Modelleisenbahn erbt und ihr Enkel die Kamera-Ausrüstung? Und wer kümmert sich nach Ihrem Tod um Ihr Haustier? All das und vieles mehr können Sie in Ihrem Testament festlegen.
Was lässt sich vererben?
Es ist alles vererbbar, bei dem es sich um Ihr Eigentum handelt: Hausrat, Geld, Wertpapiere, Schmuck, Kunst, Immobilien, Firmen etc. Dabei muss eindeutig sein, dass Sie nicht nur „im Besitz“ der betreffenden Sache sind, sondern diese auch Ihr rechtliches Eigentum ist (wichtig z. B. bei Leasing-Fahrzeugen, verpfändetem/verliehenem Eigentum oder Hypotheken). Auch Schulden werden weitervererbt – es sei denn, die Erben schlagen das gesamte Erbe aus. Vor allem bei größeren Erbschaften oder Firmen ist die Materie komplex. Daher ist vor allem in solchen Fällen eine Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt ratsam.
Vermächtnis oder Erbschaft?
Erben übernehmen jegliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Über ein Vermächtnis hingegen kann verfügt werden, welche Geldsumme oder auch Gegenstände im Erbfall einer Person oder einer Institution vermacht werden sollen. Dem Empfänger des Vermächtnisses entstehen darüber hinaus keine Verpflichtungen.
Sie können also in Ihrem Testament sowohl den oder die Erben bestimmen, als auch weitere Personen oder gemeinnützige Organisationen mit einem Vermächtnis bedenken.
Bewahren Sie das Testament sicher auf
Hinterlegen Sie Ihr Testament so, dass es im Ernstfall schnell gefunden werden kann, und informieren Sie gegebenenfalls Ihre Erben über den Ablageort. (Ein Bankschließfach ist bspw. der falsche Ort.) Das eigenhändige Testament kann gegen eine einmalige Gebühr auch beim Amtsgericht hinterlegt werden (Kostenpunkt ca. 90 Euro). Auch Notare können die Aufbewahrung übernehmen.
Wichtig: Nur wenn Ihr Testament gefunden wird, kann Ihr Letzter Wille auch umgesetzt werden.
Infomaterial
Welche Punkte ein handschriftliches Testament zwingend enthalten muss sowie eine Übersicht über verschiedene Formen des Testaments, finden Sie in der Broschüre "Zukunft gestalten".
Kontakt zu Dennis Becker
- Nachricht schreiben
- 05241 9770-52
Kontakt zu Annika Niehues
- Nachricht schreiben
- 05241 9770-42