Seit 1. Juli dieses Jahres gilt ein Gesetz, das das Wunsch- und Wahlrecht von Patientinnen und Patienten deutlich stärkt – das gilt auch für Schlaganfall-Betroffene. Voraussetzung: Kostenträger der medizinischen Reha ist die Deutsche Rentenversicherung. Bereits im Reha-Antrag können Versicherte ihre Wunsch-Klinik angeben. Entspricht die Wunsch-Einrichtung bestimmten gesetzlichen Anforderungen, erhalten sie dort einen Platz. Teil dieser Anforderungen ist es, dass die gewünschte Einrichtung für die notwendige Behandlung geeignet ist.
Online-Portal ermöglicht Vergleich
Um die Auswahl zu erleichtern, hat die Deutsche Rentenversicherung das Online-Portal "Meine Rehabilitation" eingerichtet (www.meine-rehabilitation.de). Hier sind alle Reha-Einrichtungen gelistet, die die Deutsche Rentenversicherung betreibt oder mit denen sie zusammenarbeitet. Qualitätsbewertungen ermöglichen es den Versicherten, die einzelnen Einrichtungen miteinander zu vergleichen. Zudem informiert das Portal über Besonderheiten der Reha-Kliniken, wie beispielsweise das Ausmaß der Barrierefreiheit, die Möglichkeit zur Mitnahme einer Begleitperson oder spezielle Ausstattungsmerkmale.
Wenn keine Wahl getroffen wird
Achtung: Wer im Reha-Antrag keine Wunsch-Einrichtung angibt, erhält von der Deutschen Rentenversicherung vier Kliniken zur Auswahl. Wählen die Betroffenen auch daraus keine Einrichtung aus, werden sie der Klinik zugewiesen, die im Bescheid an erster Stellte genannt ist.
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