Die Regelung betrifft die Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente. Heil- und Hilfsmittel werden noch nicht per E-Rezept verordnet. Einlösen können Patientinnen und Patienten ihr E-Rezept in einer Apotheke ihrer Wahl. Dafür stehen ihnen drei verschiedene Wege zur Verfügung: Mithilfe einer speziellen E-Rezept-App, der elektronischen Gesundheitskarte oder eines Papierausdrucks.
Einlösen ohne App
Um das E-Rezept mittels Versichertenkarte einzulösen, brauchen Patientinnen und Patienten ihre Karte einfach nur in das Kartenterminal in der Apotheke zu stecken. Den Papierausdruck erhalten Versicherte in ihrer Arztpraxis. Er ist weiß statt wie bislang rosa und zeigt einen Rezept-Code, der in der Apotheke gescannt wird.
Zusätzlicher Service
Die Nutzung der E-Rezept-App ist also nicht notwendig. Sie verspricht den Nutzerinnen und Nutzern aber zusätzliche Vorteile: Beispielsweise ist es möglich, Folge-Rezepte im selben Abrechnungsquartal über die App zu erhalten, ohne die Arztpraxis noch einmal persönlich aufsuchen zu müssen. Zudem zeigt die App Apotheken in der Nähe an und Medikamente können direkt aus der App bestellt werden. Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, über die Familienfunktion in der eigenen App die Rezepte von Familien-Mitgliedern zu verwalten und einzulösen.
E-Rezept-App einrichten
Für diesen Service müssen Versicherte jedoch zuerst die E-Rezept-App der gematik GmbH, der nationalen Agentur für Digitale Medizin, auf ihrem Smartphone installieren. Sie ist kostenfrei in den gängigen App-Stores und auf der Website der gematik erhältlich. Darüber hinaus ist eine Anmeldung in der App notwendig. Dies ist mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte und einer zugehörigen PIN oder der ePA-App der eigenen Krankenkasse möglich.
Weitere Informationen zum E-Rezept gibt es unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de