Bei rezeptpflichtigen Medikamenten müssen gesetzlich Versicherte in der Regel mindestens fünf Euro zuzahlen. Bislang galt dies pro Packung - auch wenn die verschriebene Packungsgröße in der Apotheke nicht vorrätig war und Patientinnen und Patienten daher mehrere Packungen erwerben mussten.
Das ist seit Anfang Februar anders: Die Zuzahlung wird in diesem Fall nur noch einmal fällig.
Zuletzt aktualisiert: 10.09.2024
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