Elektronische Patientenakte kommt

Elektronische Patientenakte kommt

Hat Ihre Krankenkasse Sie bereits informiert? Die elektronische Patientenakte – kurz: ePA – kommt. Erste Versicherte erhalten sie bereits am 15. Januar. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Wer bekommt wann die ePA?

Sie erhalten die ePA von Ihrer Krankenkasse. Ursprünglich war geplant, sie ab 15. Januar deutschlandweit einzuführen. Nun gibt es einen Probelauf in den Regionen Hamburg, Mittel-, Ober- und Unterfranken. Verläuft alles planmäßig, erhalten alle gesetzlich Versicherten ihre ePA vier Wochen später. Privat Krankenversicherte erhalten weitere Informationen von ihrer Versicherung.

Was ist die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Akte, in der Gesundheitsdaten und medizinische Befunde einer Patientin oder eines Patienten gespeichert werden. Sie enthält zum Beispiel Informationen zu Medikamenten, aktuellen Blutwerten, Vorerkrankungen oder fachärztliche Untersuchungsberichte. Die bessere Verfügbarkeit der Daten soll dabei helfen, die medizinische Versorgung zu verbessern und sicherer zu machen, da unter anderem ein sicherer Datenaustausch und die Kommunikation zwischen Akteuren im Gesundheitswesen vereinfacht werden.

Wer verwaltet die ePA?

Patientinnen und Patienten können selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die elektronische Patientenakte nutzen wollen. Sie können bestimmen, welche Daten in der Akte gespeichert werden, wer sie sehen kann, wer Zugriff auf die Akte hat und ob Daten gelöscht werden. Zugriffsberechtigungen können entzogen, aber jederzeit auch wieder erteilt werden.

 

Um ihre elektronische Patientenakte zu verwalten, benötigen die Versicherten die kostenfreie ePA-App ihrer Krankenkasse. Wer die ePA nicht selber verwalten möchte oder nicht über die erforderlichen digitalen Möglichkeiten verfügt, kann eine Vertretung z.B. aus der Familie oder dem Freundeskreis benennen oder sich persönlich bei der Ombudsstelle der Krankenkasse unterstützen lassen. Auch Personen, die die elektronische Patientenakte ohne Smartphone, Tablet oder Computer nutzen möchten, können die elektronische Patientenakte von den Leistungserbringern wie den Arztpraxen befüllen lassen.

 

Wer keine ePA möchte, muss der Einrichtung seiner Akte bei der Krankenkasse aktiv widersprechen. Gründe für die Entscheidung müssen nicht genannt werden. Dieses Verfahren nennt sich „Opt-Out“ und bedeutet so viel wie „sich gegen etwas entscheiden“. Eine befüllte Akte kann auch jederzeit gelöscht werden.

Ist die ePA sicher?

Es finden Prüfungen der digitalen Systeme statt, um sicherzustellen, dass die sensiblen Daten geschützt sind. Die Daten der elektronischen Patientenakte werden verschlüsselt und zentral auf Servern in der EU gespeichert. Sie sind hoch abgesichert und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen.

 

Weiterführende Informationen 

Wenn Sie mehr über die ePA erfahren möchten, informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder auf folgenden Internetseiten: 

"Medikationsplan schafft Überblick"

Diese Informationen wurden für Sie zusammengestellt durch die Initiative „Medikationsplan schafft Überblick“. Die Initiative der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen klärt Patientinnen und Patienten über ihren Anspruch auf einen aktuellen Medikationsplan auf. Sie wird getragen von vielen Partnerorganisationen, zu denen auch die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe gehört.