Ein Rollstuhl steht vor einem Auto.
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Schlaganfall - Auswirkungen auf die Verkehrstauglichkeit

Autofahren ist für die meisten Menschen Teil der Lebensqualität. Die Auswirkungen eines Schlaganfalls sind bei jedem anders und können die Fahreignung erheblich beeinträchtigen. Ob jemand weiter Autofahren kann muss im Einzelfall entschieden werden.

Welche Faktoren das Autofahren negativ beeinflussen können

Ein Schlaganfall kann unter anderem eine Halbseitenlähmung (Hemiparese), Gefühlsstörungen in Armen und Beinen und Spastik zur Folge haben, ebenso Epilepsie und Gleichgewichtsstörungen. Alle diese Faktoren können die Mobilität beeinträchtigen und sich negativ auf das Führen eines Kfz auswirken. Ebenso hinderlich sind Gesichtsfeldausfälle (Hemianopsien), Augenbewegungsstörungen sowie Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen. Auch die Einnahme von Medikamenten kann dem Führen eines Fahrzeugs entgegenstehen. Wenn Medikamente zur Behandlung einer Epilepsie abgesetzt wurden, sind gesetzliche Sperrfristen einzuhalten (drei Monate bis ein Jahr).

Kann eine Aphasie das Autofahren negativ beeinflussen?

Mit einem Schlaganfall verbundene Sprach- und Sprechstörungen (Aphasie) wirken sich zwar nicht unmittelbar auf die Fahreignung aus, können jedoch auch zusammen mit Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen auftreten. Eine Aphasie kann dazu führen, dass der Betroffene sich nur noch eingeschränkt an Wegweisern orientieren oder Hinweise auf Verkehrsregeln nicht mehr richtig interpretieren kann. Bei einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle kann es zu Verständigungsproblemen und Missverständnissen kommen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

In Deutschland gibt es keine Meldepflicht bei neurologischen Erkrankungen. Mobilität ist für den Gesetzgeber ein wichtiges Gut, das nicht ohne Grund eingeschränkt werden darf. Wer einen Führerschein besitzt und durch einen Schlaganfall eine Körperbehinderung, Sinnesbehinderung oder kognitive Beeinträchtigung erleidet, muss dies also nicht zwingend der Fahrerlaubnis-Behörde (auch Straßenverkehrsbehörde oder Führerscheinstelle genannt) melden.

Allerdings verlangt die Fahrerlaubnis-Verordnung von den Betroffenen, „Vorsorge zu treffen“. Das bedeutet, jeder Autofahrer trägt die Verantwortung für seine Teilnahme am Straßenverkehr selbst.

Wer aufgrund einer Erkrankung fahruntauglich ist und sich ohne Überprüfung der Fahreignung ans Steuer setzt, handelt verantwortungslos, denn er gefährdet sich selbst und andere.

 

Stefan Stricker

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