Orthesen für die Schulter
Die Schulter ist aufgrund ihrer hauptsächlich muskulären Führung nach einem Schlaganfall gefährdet, schmerzhaft aus ihrer ursprünglichen Position zu geraten. Ist das der Fall, kann die Schultergelenksorthese eine wertvolle Unterstützung bieten, sowohl die Schmerzen einzudämmen als auch eine natürliche Haltung zu fördern. Leider lassen sich diese Orthesen bisher noch nicht selbstständig anlegen, sodass bei einer Verordnung bedacht werden sollte, wer Ihnen beim Anlegen (auch im heimischen Umfeld) helfen kann.
Orthesen für die Hand
Je nach Schwere der Lähmung oder der eingetretenen Spastik gibt es verschiedene Versorgungsoptionen. Für eine gelähmte Hand, bei der es in erster Linie darum geht, die natürliche, schmerzfreie Position zu gewährleisten, stehen vorkonfektionierte Schienen zur Verfügung. Sind schon leichte Funktionen vorhanden, kann eine Orthese die funktionelle Stellung des Gelenks stabilisieren und somit eine aktivierende Rehabilitation des Armes positiv unterstützen. Auch für die Vermeidung oder Behandlung von Kontrakturen gibt es vielfältige Auswahlmöglichkeiten. Sollten die Fehlstellungen allerdings zu ausgeprägt sein, kann eine Maßanfertigung nach Gipsabdruck erforderlich werden, um eine individuelle Lösung zu finden.
Orthesen für das Knie
Sind im Bein Lähmungserscheinungen vorhanden, können diese mit einer Instabilität des Knies einhergehen. Das äußert sich in einer Überstreckung des Knies, was das Wiedererlernen des natürlichen Gehens stört. Das Anlegen einer Knieorthese soll dieses Überstrecken verhindern und das Knie während des Gangtrainings sichern.
Orthesen für den Fuß
Wenn der Fuß, bedingt durch die Schwäche der Muskulatur, nicht nach oben gezogen oder nicht parallel zum Boden gehalten werden kann, handelt es sich um eine sogenannte Fußheberschwäche. Sie verhindert einen sicheren Auftritt und birgt das Risiko, schneller zu stürzen, weil der Fuß leicht an Unebenheiten des Bodens hängen bleibt. Bei der Wahl einer geeigneten Orthese kommt es darauf an, wieviel Unterstützung Sie benötigen, um den Fuß sicher und flüssiger nach vorn zu bringen. Gerade bei der Versorgung mit einer Fußheberorthese wird eine Erprobung verschiedener Modelle notwendig werden, um herauszufinden, welches für Sie das geeignete ist und womit Sie sich am wohlsten und am sichersten fühlen.
Funktionelle Elektrostimulation
Eine weitere Option bietet die funktionelle Elektrostimulation. Darüber werden die Nerven aktiviert, die das zentrale Nervensystem nicht mehr ansteuert.
Eine Aktivierung der Nerven, die für die Fußhebung zuständig sind, kann für ein sicheres Gangbild sorgen. Hierbei wird außen am Unterschenkel ein Oberflächensensor und am Fuß ein Fersenschalter angelegt.
Beim Auftreten wird ein Signal an den Sensor übermittelt, der die Fußhebung im richtigen Moment beim Durchschwingen des Beines aktiviert.
Eine Implantation des Stimulators ist ebenfalls möglich. Das Implantat wird direkt am Nerv platziert, sodass es den Fuß präzise steuern kann.
Hilfsmittel, die von Kostenträgern erstattet werden
Ob Sie für eine solche Versorgung in Frage kommen, muss in Abstimmung mit dem ärztlichen Fachpersonal, den Orthopädietechnikern und den Therapierenden abgeklärt werden, da hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Grundsätzlich werden Hilfsmittel, die von den Kostenträgern erstattet werden, in einen Hilfsmittelkatalog aufgenommen und erhalten eine Hilfsmittelnummer. Dies schließt jedoch nicht aus, dass Ihr Kostenträger Ihnen auch ein anderes Hilfsmittel bewilligt.
Gemäß § 33, Sozialgesetzbuch V, sind Hilfsmittel auch ohne Hilfsmittelnummer als Einzelfallentscheidung erstattungsfähig. Sie benötigen dazu eine entsprechende ärztliche Verordnung, einen Kostenvoranschlag Ihres Sanitätshauses und die Dokumentation der Erprobung des Hilfsmittels.
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