Puzzleteile mit verschiedenen Modulen

Pflegebedürftig nach Schlaganfall - Begutachtung in sechs Modulen

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II sind umfassende Neuerungen im Bereich der Pflege beschlossen worden. Im neuen Begutachtungssystem wurden Kriterien aufgenommen, die bei den vorangegangenen Pflegegesetzen kaum berücksichtigt worden sind.

Die neuen Begutachtungsbereiche im Pflegestärkungsgesetz II vom 01.01.2017 sind die Beurteilung der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, die Gestaltung von Alltagsleben und die sozialen Kontakte.

Die Gewichtung der Module

In die Auswertung des Gutachters wird die Gewichtung der einzelnen Module mit einbezogen. Es wird deutlich, dass der Selbstversorgung mit einem Anteil von 40 Prozent bei der Beurteilung der Selbstständigkeit eine große Bedeutung beigemessen wird.

Die Abbildung zeigt die unterschiedliche Gewichtung der Module. (Ein Klick vergrößert das Bild)

Jede Tätigkeit oder Fähigkeit in den einzelnen Modulen wird vom Gutachter mit Punkten bewertet, die er addiert. Die Ergebnisse werden mithilfe einer festgelegten Skala gewichtet. Aus den gewichteten Punkten aller Module wird dann durch Addition die Gesamtsumme gebildet. Die Gesamtsumme bestimmt schließlich den Pflegegrad. Zur Berechnung können Sie verschiedene Pflegegrad-Rechner im Internet finden.

Die einzelnen Module der Begutachtung



Tipp: Zeugen bei der persönlichen Begutachtung

Während der persönlichen Begutachtung ist es sehr wichtig, dass neben dem Pflegebedürftigen die Hauptpflegeperson, eine Vertrauensperson oder auch ein Mitarbeiter des Pflegedienstes, der den Patienten betreut, anwesend ist. Viele Patientinnen und Patienten fühlen sich durch die Fragen des MDK verunsichert oder können bestimmte Abläufe nicht korrekt beantworten.