Ihre Zuweisung von Geldauflagen hilft bei der Verbesserung des Gesundheitssystems
Als Strafrichterin oder Strafrichter und Staatsanwältin oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, gemeinnützigen Organisationen Geldauflagen zuzuteilen. Mit der Zuweisung einer Geldauflage oder eines Bußgeldes an die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe setzen Sie sich für rund 1,8 Millionen Betroffene und ihre Angehörigen in Deutschland ein und leisten einen wichtigen Beitrag im deutschen Gesundheitswesen.