Geldauflagen zugunsten von Schlaganfall-Betroffenen

Geldauflagen zugunsten von Schlaganfall-Betroffenen

Dank der Zuweisung von Geldauflagen haben wir schon viel für Betroffene erreicht. Doch es gibt noch viel zu tun - vor allem in der Nachsorge.

Ihre Zuweisung von Geldauflagen hilft bei der Verbesserung des Gesundheitssystems

Als Strafrichterin oder Strafrichter und Staatsanwältin oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, gemeinnützigen Organisationen Geldauflagen zuzuteilen. Mit der Zuweisung einer Geldauflage oder eines Bußgeldes an die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe setzen Sie sich für rund 1,8 Millionen Betroffene und ihre Angehörigen in Deutschland ein und leisten einen wichtigen Beitrag im deutschen Gesundheitswesen.

Wir garantieren den Zuweisenden von Geldauflagen:

  • eine fristgerechte, datenschutzgemäße Verwaltung, 
  • umgehende Auskünfte über eingehende und ausstehende Zahlungseingänge,
  • regelmäßige Einhaltung der Rechenschaftspflichten bei den Oberlandesgerichten,
  • ein Sonderkonto für Zuwendungen durch Geldauflagen
  • eine Sicherstellung, dass keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden

Wir weisen pflichtgemäß daraufhin, dass es sich nicht um eine Spende im Sinne des § 10 b EstG handelt, sondern dass die Zuwendung aufgrund einer Geldauflage im Strafverfahren geleistet wurde.

: Transparente Mittelverwendung

Wir sind mit dem Siegel des Deutschen Zentralinstituts für Soziale Fragen (DZI) ausgezeichnet. Das Zertifikat wird an Organisationen vergeben, die eine transparente, sparsame und satzungsgemäße Mittelverwendung nachweisen können.

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Ansprechpartnerin

Anna Cytlal

Kontakt zu Anna Cytlal

Unser Service für Zuweisende von Geldauflagen

Gerne senden wir Ihnen vorbereitete Aufkleber mit Anschrift und Kontoverbindung und vorgedruckte Überweisungsträger für Geldauflagen zu.

Unser Sonderkonto für Geldauflagen

Commerzbank Gütersloh
IBAN: DE 50 4784 0065 0150 1030 02
BIC: COBADEFFXXX

Weitere Informationen

Mission und Vision der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe

: Mission und Vision

Als fördernde und helfende Stiftung, gestaltet sie gleichzeitig aktiv die Struktur des Gesundheitswesens mit.

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Die Satzung der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe

: Die Satzung

In der aktuellen Fassung vom 7. Januar 2021.

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Jahres- und Finanzbericht der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe

: Jahres- und Finanzbericht

Informieren Sie sich über die erreichten Ziele und die geplanten Projekte.

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Für Zahlungspflichtige

  • Überweisen Sie Geldauflagen und Bußgelder ausschließlich auf das dafür vorgesehene Sonderkonto. Nutzen Sie bitte nicht unser Online-Spendenformular.
  • Geben Sie bitte bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an.
  • Änderungen Ihrer Zahlung verhandeln Sie bitte ausschließlich mit Ihrer Behörde.
  • Bei Geldauflagen handelt es sich nicht um Spenden im Sinne des § 10 b EstG. Für die Zahlung einer Geldauflage dürfen wir Ihnen keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.

Unser Sonderkonto für Geldauflagen

Commerzbank Gütersloh
IBAN: DE 50 4784 0065 0150 1030 02
BIC: COBADEFFXXX